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UN-KAUFRECHT (CISG)

Unser ganz spezielles Fachwissen: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) - eines der wichtigsten internationalen Abkommen auf dem Gebiet des internationalen Warenverkehrs. Die Anwendbarkeit ist einer Vielzahl von Anwälten und Richtern unbekannt.

Vor Abschluss von internationalen Warenkäufen sollten Sie sich als guter Kaufmann die Frage stellen, wie Sie Ihre weltweiten Transaktionen und vertraglichen Beziehungen mit den vertragsstaatlichen Partnern des UN-Kaufrechts strukturieren und umsetzen und grenzüberschreitende Transporte, Zahlungen und Währungsrisiken absichern können.

 

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise für die Bedürfnisse im internationalen Warenhandel aktiv zur Seite. Vorrangig verstehen wir uns in diesem Feld als externer Partner in der Rechtsdivision für kleine und mittelständische (ausländische) Unternehmen, die überwiegend im produzierenden Gewerbe sowie im Im- und Exportgeschäft tätig sind und vertreten außerdem bei (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Zu unserer fachspezifischen Beratung gehört insbesondere die Aufklärung über die Möglichkeit zur Anwendung des UN-Kaufrechts und die Ausarbeitung und Gestaltung von entsprechenden Lieferverträgen wie auch Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.

Bei den gerichtlichen Vertretungen profitieren Sie von unseren bezeichnenden Kenntnissen, da viele Gerichte und Rechtsanwälte die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts gar nicht erkennen und beherrschen, denn obwohl das UN-Kaufrecht deutsches Recht ist, weichen die Regelungen in vielen Fragen von BGB und HGB ab.

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