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SOZIALRECHT

Unser soziales Anliegen: Sie auch in einer schwierigen persönlichen Lebenssituation zu unterstützen. 

Jedermann kann arbeitslos, plötzlich krank oder dauerhaft erwerbsunfähig werden. In diesen Fällen stellen sich oft die Fragen, an wen soll ich mich wenden, was muss ich beachten, welche Leistungen stehen mir zu und wie bewältige ich den Antrags- und Formularwust.

Das Sozialrecht bietet die in unserem Sozialstaat gesetzlich verankerten Ansprüche auf Sachleistungen, wie Krankenbehandlungen und Erstattung von Hilfsmitteln als auch Geldleistungen, wie die Grundsicherung oder die Alters- oder Erwerbsminderungsrente.

 

Auch die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung stellt einen Kern der Sozialpolitik in Deutschland dar, doch die entsprechende Anerkennung der Betroffenen durchzusetzen birgt oft ein hohes Maß an verwaltungstechnischem Aufwand.

 

Betroffene nehmen oft Sozialleistungen nicht oder nicht richtig in Anspruch, da Antragsverfahren zu komplex erscheinen, sprachliche Barrieren bestehen oder schlicht die Kenntnis über den Anspruch auf oder den Umfang von möglichen Sozialleistungen fehlt. Wir unterstützen Sie dabei, diese Barrieren zu überwinden.

 

Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir Ihren Sachverhalt sorgfältig, um Sie dann individuell bei Ihrem Antragsverfahren zu begleiten. Im Vordergrund stehen dabei die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der verschiedenen Sozialleistungsträger:

 

  • Kranken- und Pflegekassen

  • Versorgungsämtern

  • Rentenversicherung

  • Agenturen für Arbeit und Jobcenter

 

Sofern in der Antragsfolge ein Widerspruchs- und/oder Klageverfahren auf den Bescheid erforderlich wird, übernehmen wir Ihre Rechtsvertretung.

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