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INFORMATIONEN ZUM PRIVATEN BAURECHT

Im Rahmen des privaten Baurechts stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar, der in erster Linie von Rechtsanwalt Harald Schmeyer betreut wird.

Zum Kreis der Mandantschaft zählen Bauherren, Bauträger, Architekten, Ingenieure, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer sowie selbständige Bau- und Handwerksunternehmen.

Im Bereich des privaten Baurechts finden Betreuungsleistungen und die gerichtliche Vertretung im Bereich des VOB-Baurechts, des BGB-Werkvertragsrechts, des öffentlichen Vergaberechts, sowie des Architekten- und Ingenieursrechts statt. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Beratung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter der Mandanten gelegt, um dem aktuellen Baurecht in der Praxis gerecht zu werden.

Durch Herausgabe eines Baubriefes und Zurverfügungstellung von Musterformularen und -verträgen sowie Checklisten sollen die Mandanten stets auf dem neuesten Stand der sich stetig erweiternden und komplizierenden Materie gehalten werden, um in der Lage zu sein, die Anforderungen der jeweiligen Rechtslage unproblematisch in die Baupraxis umzusetzen. Abgerundet wird dieses Spektrum durch die Ausarbeitung und Gestaltung wie auch Abwicklung von individuellen Bauverträgen (unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage). Soweit die Mandantschaft wünscht, können auch regelmäßige Bauleiterschulungen in Anspruch genommen werden.

Herr Rechtsanwalt Harald Schmeyer verfügt über langjährige und besonders fundierte Praxiserfahrungen im Bereich des Bauprozess, so dass eine effektive Vertretung von der außergerichtlichen Streitschlichtung, über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum gerichtlichen Bauprozess gewährleistet werden kann. Durch entsprechende Fortbildungen werden erworbene Fachkenntnisse vertieft und erweitert, um jeder Zeit die optimale und effektive (außer-)gerichtliche Vertretung anbieten zu können.

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