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INFORMATIONEN ZUM SPORTRECHT (AUTOMOBILSPORT)

Auch der Sport ist in Deutschland rechtlich reglementiert. Das Recht des Sportrechts findet sich zwar auch in staatlichen Rechtsordnungen, aber in erster Linie in Satzungen, Regelwerken usw. der Sportverbände und -vereine und regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und der sonstigen der Verbandsgewalt Unterworfenen. Speziell im Motorsport werden neben den sportlichen Regeln und Bestimmungen für die Sportler außerdem technische Regeln für die Fahrzeuge benötigt, um z.B. Sicherheitsstandards festzulegen.

Rechtsanwalt Schmeyer war über zwanzig Jahre Beisitzender Richter beim Berufungsgericht des DMSB (Deutscher Motorsport Bund, Frankfurt). Auf Grund seiner eigenen aktiven Rennsporttätigkeit und der juristischen Erfahrung aus der langejährigen Tätigkeit im Berufungsgericht hat das Präsidium des DMSB veranlasst, Herrn Rechtsanwalt Schmeyer ab dem 01.04.2011 den Vorsitz des Sportgerichts des DMSB anzuvertrauen. Herr Rechtsanwalt Schmeyer ist hier für die Abteilungen Auto- und Kraftsport sowie Fahrer und Bewerber zuständig.

Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit stellt Rechtsanwalt Schmeyer seine langjährige juristische und praktische Erfahrung im Motorsport namhaften Profi- und Amateurrennfahrern sowie im Motorsport aktiven Automobilmarken, Zubehörherstellern und Sponsoren zur Verfügung. Der Tätigkeitsbereich umfasst dabei die außergerichtliche Beratung und die gerichtliche Vertretung in allen Fragen aus dem Komplex von Sport, Arbeit und Wirtschaft (Arbeitsverträge, Managerverträge, Sponsoringverträge und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen von Vermarktungsgesellschaften usw.) und schließlich vereins- und verbandsrechtliche Komplexe.

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