INSOLVENZRECHT
Möglicherweise eine ganz aktuelle Frage für Sie? Gemäß unserem Kanzleikonzept, der ganzheitlichen Beratung aus einer Hand, findet eine kompetente Fachberatung bereits im Vorfeld einer Insolvenz statt, in der Phase sich anbahnender und eintretender Unternehmenskrisen.
Durch die individuelle Beratung von Firmeninhabern und Geschäftsführern können die Ursachen einer Krise und die Möglichkeiten einer effektiven Krisenbewältigung frühzeitig aufgezeigt werden. Dementsprechend legen wir unseren Handlungsschwerpunkt auf Firmensanierung und Restrukturierung, wobei die rechtlichen Lösungen und deren Umsetzungsmöglichkeiten in engem persönlichen Kontakt mit dem Mandanten entwickelt werden.
Stellt sich die Notwendigkeit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens heraus, findet eine entsprechende Vorbereitung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter ebenso wie des oder der Geschäftsführer statt. Das Verfahren wird durch wirtschaftliche und rechtliche Betreuung soweit als möglich geplant, um eine möglichst interessengerechte und zügige Durchführung des Verfahrens zu erreichen. Entsprechende Anträge werden vorbereitet, ausgearbeitet und bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die Betreuung erfolgt auf Wunsch des Mandanten auch während des Insolvenzverfahrens.
Bei etwaig erforderlich werdenden Unternehmensneugründungen oder Übernahmen aus Insolvenzverfahren arbeiten wir ebenfalls mit.