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HANDELS- UND

GESELLSCHAFTSRECHT

Sie sind Unternehmer*in oder Gesellschafter*in bzw. wollen eine*r werden?

 

In unserer Kanzlei erwartet Sie die rechtlich fundierte Betreuung gepaart mit dem entsprechenden wirtschaftlichem Hintergrundwissen. Somit dürfen Sie auf die praxisnahe Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen vertrauen. Schwerpunktmäßig fungieren wir für klein- und mittelständische Unternehmen als externe Rechtsabteilung.

Die Beratung erfolgt in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung. Hierzu gehört auch die Beratung in sämtlichen Umstrukturierungsfragen wie Formwechseln, Spaltungen und Verschmelzungen ebenso wie im Bereich des Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs.

In die Phase der Unternehmensgründung fallen insbesondere die rechtliche Betreuung von Gesellschaftern und Geschäftsführern zur Gründung einer Gesellschaft sowie die Aufklärung über persönliche Haftungen, persönliche Absicherungen und Möglichkeiten entsprechender Vertragsgestaltungen. Daneben erfolgt die Vorbereitung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und von Gesellschafterversammlungen, wobei der steueroptimalen Gestaltung unternehmensbezogener Fragestellungen ein besonderes Augenmerk gilt.

Im Bereich der Umstrukturierungen sind insbesondere die Gebiete des Umwandlungs- und Kartellrechts in den Bereichen M & A (Mergers and Acquisitions = Betreuung von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmensankäufen), MBO (Management buy outs = Übernahme von Unternehmen durch die eigenen Führungskräfte von den bisherigen Eigentümern) und Spin-Offs (ehemalige Mitarbeiter übernehmen Aktiva eines Unternehmens, die ausgegliedert und verselbstständigt werden) Tätigkeitsschwerpunkte.

In diesen Tätigkeitskomplex fallen schließlich die Durchführung von Sanierungs- und Umstrukturierungs- sowie Restrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen sowie die Ausarbeitung und Stellung von Insolvenzanträgen bzw. die Durchführung von Liquidationen.

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