GRENZÜBERSCHREITENDE RECHTSANGELEGENHEITEN
Unsere Spezialität: Deutsch-Griechische Gesellschaften -
Ziehen Sie den Vorteil aus unseren langjährigen, grenzüberschreitenden Verhandlungs- und Prozesserfahrungen.
Wir beraten und betreuen griechische Unternehmen und Privatpersonen bei Ihren Existenzgründungen und/oder Investitionsmöglichkeiten in Deutschland. Sie profitieren von den in beiden Ländern ansässigen, unserer Kanzlei zugehörigen Juristen und somit den exquisiten landesspezifischen Fachkenntnissen. Denn auch wenn das griechische Recht mit dem deutschen Recht viele Gemeinsamkeiten hat, unterscheiden sich die Rechtsordnungen in maßgeblichen Punkten. Insbesondere weichen beide Rechtssysteme erheblich voneinander ab, wenn es zur Anwendung und Umsetzung von geschriebenem Recht kommt.
Für die Lösung dieser Rechtsangelegenheiten stehen wir Ihnen kompetent und engagiert zur Seite. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Korrespondenzanwälten vor Ort sowie weiteren lokalen Experten (z.B. Steuerberater) kann ein umfassendes Beratungsspektrum für die gesamten betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Bedürfnisse der griechischen Unternehmen angeboten werden, beginnend mit der Niederlassungsabsicht in Deutschland über Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe sowie einer möglichen Nachfolgeplanung.
Auch Ihre Forderungen haben wir im Blick: Eine rechtliche und praktikable Beratung für Forderungsangelegenheiten in Deutschland oder Griechenland kann in Anspruch genommen werden, ebenso wie die Beauftragung der Kanzlei mit dem Forderungseinzug. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Korrespondenzanwälten in Griechenland werden Ihre Forderungen im Bedarfsfall auf dem Weg einer Klage und möglichen landesspezifischen Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben, ohne dass Sie sich vor Ort befinden müssen.