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INFORMATIONEN ZUM BANK-
UND KAPITALMARKTRECHT

Das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts umfasst im weitesten Sinne sämtliche Fallgestaltungen, die typischerweise im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Bank/Finanzdienstleistern und Kunden (Privat- und Geschäftskunden) auftreten. Hierzu zählen beispielsweise das Kreditvertragsrecht, der Zahlungsverkehr, der Wertpapierhandel, das Depot- und Investmentgeschäft, die Vermögensverwaltung usw.

Regelungsgegenstand des Kapitalmarktrechtes ist hingegen der sog. geregelte und ungeregelte (graue) Kapitalmarkt. Das Kapitalmarktrecht wird in erster Linie aus den Rechtsgebieten wie Investmentrecht, Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht gebildet und hat den Schutz der Kapitalanleger als auch des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel. Durch die umfassende Expertise und Erfahrung der Kanzlei in diesem Bereich können in der Regel langjährige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Im Rahmen des Bankrechts liegt besonderes Augenmerk auf die Betreuung bei der Abwicklung von Kreditengagements, die Beratung und Vertretung von Kunden im Bereich des Kreditsicherungsrechts und sonstiger allgemeiner Fragen der Bankverkehrs.

Im Rahmen des Kapitalmarktrechts besteht der Schwerpunkt der Tätigkeit in der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen aufgrund von fehlerhaften Beratungen bei der Vermittlung von Kapitalanlagen. Das Ziel der Tätigkeit in diesem Bereich ist es, Verbraucher über die Auswirkungen von Ihnen gezeichneter Kapitalanlagen zu beraten und diesen gegebenenfalls von den negativen Folgen einer ungünstigen Anlageentscheidung zu befreien.

Der Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wird in erster Linie von Frau Rechtsanwältin Sofia Siameti betreut, die neben ihrer Tätigkeit in unserer Anwaltskanzlei in der Rechtsabteilung einer großen Kapitalanlagegesellschaft im Bereich des Investment- sowie Bank- und Kapitalmarktrechts tätig ist. Frau Rechtsanwältin Sofia Siameti verfügt damit über fundierte Praxiserfahrungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarkrechts, insbesondere dem Investmentrecht, von der Sie in Ihrer Angelegenheit profitieren können.

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