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AUFSICHTSRECHT

Die Aufsicht rücken wir für Sie ins rechte Lot!

Eine zunehmende Regulierungsdichte sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene führt zu einer hohen Komplexität in der täglichen Praxis. Eine erfahrene Rechtsbegleitung ist daher unerlässlich, insbesondere um aufsichtsrechtliche Rechtsfolgen, Haftungen und auch einen möglichen strafrechtlichen Verstoß und dessen Folgen zu vermeiden.

 

Banken und Sparkassen, Finanzdienstleister und Kapitalanlagegesellschaften sowie Versicherungen und Anlageberater zählen fest zu unseren Mandanten. Wir begleiten den gesamten Prozess und bieten Ihnen kompetente Lösungen für die aktuellsten aufsichtsrechtlichen Herausforderungen. MaRisk, KaMaRisk – seit vielen Jahren erweitern wir auch auf diesem Gebiet stets unsere Expertise und sind somit den gestiegenen fachlichen, prozessualen und technischen Anforderungen gewappnet.

Die häufigsten rechtlichen Fragestellungen im Rahmen des Aufsichtsrechts sind die Fragen nach der

  • Erlaubnispflichtigkeit eines neuen Geschäftsmodells bzw. von neu geplanten Geschäftsfeldern 

  • Durchführung von Erlaubnisverfahren im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft 

  • Umsetzung regulatorischer Anforderungen der Aufsicht

  • Implementierung einer geeigneten Governance-Struktur, insbesondere nach den EBA-Guidelines 

  • aufsichtskonformen Gestaltung von Verträgen bzw. Formularen.

Wir begleiten Sie in allen Fragen des Aufsichtsrechts mit Erfahrungen aus der Praxis. 

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