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ALLGEMEINENES ZIVILRECHT

Ihr privates Recht ist im Ungleichgewicht? Oder Sie wünschen eine vertragsrechtliche Betreuung?

Das allgemeine Zivilrecht begleitet uns in allen Bereichen des täglichen Lebens: Von der Durchsetzung eigener Rechte bis hin zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Wir beraten und unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Ihren Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrags-, Miet- und Pachtvertrags-, Werk- und Dienstleistungsrecht und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Nennenswerter Zweig unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht ist die Prüfung, Ausarbeitung und Durchsetzung von individuellen Verträgen, wie z.B. von

  • Kaufverträgen (auch nach UN-Kaufrecht)

  • Mietverträgen (Wohn- und Gewerberaummietverträge)

  • Pachtverträgen

  • Darlehensverträgen

  • Dienstverträgen 

  • Werkverträgen

  • Kooperationsverträgen.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht zu kommen.

Im Rahmen des Forderungsmanagements können Sie eine ausgiebige rechtliche und in der Praxis brauchbare Beratung in Anspruch nehmen und uns erforderlichenfalls mit dem Forderungseinzug beauftragen. Wir verfügen über Routine in der effektiven und erfolgreichen Durchsetzung von Zahlungsansprüchen bis hin zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

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